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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die COM-tec GmbH, Eugen-Langen-Straße 4 in 76227 Karlsruhe, Deutschland

§ 1 GÜLTIGKEIT, ALLGEMEINES:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der COM-tec GmbH (im Folgenden „COM-tec“) und dem Kunden. Kunden im Sinne der AGB sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Allen unseren Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden AGB, die auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden mit der Annahme unserer Leistung vereinbart sind. Enthält eine Bestellung oder ein anderes Formular Vorschläge des Kunden hinsichtlich weiterer oder anderer Bedingungen (z. B. Einkaufsbedingungen des Kunden) oder Regelungen oder Änderungsvorschläge hinsichtlich dieser AGB, oder bezieht sich eine Bestellung oder ein anderes Formular des Kunden auf solche Vorschläge, so wird diesen hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Lieferbedingungen erhalten nur Gültigkeit, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen werden. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Verträge auch dann, wenn auf die AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

§ 2 ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, SCHRIFTFORM:

2.1 Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Angebote freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen (Produktflyer/Abbildungen/Zeichnungen/etc.) sind sorgfältig erstellt, für die Lieferung aber nur angenähert maßgebend, soweit sie im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbesserungen/Änderungen bleiben vorbehalten.

2.3 Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die auch maschinell, ohne Unterschrift und Namenswiedergabe rechtsgültig ist, bzw. durch unsere Lieferung zustande. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich bestätigt werden. Angaben in Prospekten und Anzeigen gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.

2.4 Der Vertragsschluss über den COM-tec e-Shop kommt wie folgt zustande: Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen im e-Shop stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Kunden können auf der entsprechenden Produktseite durch Anklicken des Einkaufswagensymbols das entsprechende Produkt ihrem Warenkorb hinzufügen. Auf dem Button „Warenkorb“ in der rechten oberen Ecke wird die Anzahl der Artikel angezeigt; über diesen Link gelangt der Kunde auf die Warenkorbseite, wo Einstellung und Änderung der Bestellmenge sowie das Löschen von Produkten erforderlich sind; auch können durch Rückkehr auf die Produktseite weitere Produkte dem Warenkorb hinzugefügt und hier die Bestellung erneut kontrolliert werden. Von dort aus kann die Bestellung über die jeweils im unteren Teil der Seite befindliche Buttons fortgesetzt werden. Durch das Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung für die von ihm ausgewählten Produkte ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unverzüglich nach Zugang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme durch den Verlag dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn COM-tec das Angebot des Kunden durch eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder durch Zusendung des bestellten Produkts.

2.5 Unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die im Fall der sofortigen Lieferung als Auftragsbestätigung zu verstehende Rechnung bestimmt den Umfang des Auftrages. Alle mündlichen, insbesondere fernmündlichen Neben- und Ergänzungsabreden bedürfen der gesonderten schriftlichen Bestätigung von COM-tec. Das Schweigen von COM-tec auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.

2.6 Unsere Vertreter haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen. Solche eventuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.7 An Kosten- und Lösungsvorschlägen, von uns erstellten Zeichnungen und anderen von uns
erstellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

2.8 Zeichnungen, Muster und andere von uns erstellte Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2.9 Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unvorhersehbare Erhöhungen von Material-, Lohn- oder Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, sind wir berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung nach billigem Ermessen nach oben oder unten vorzunehmen, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll. Nimmt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen vor, können wir die Preise entsprechend der durch die Änderungen bedingten Mehrkosten anpassen.


§ 3 BERATUNG UND BESCHREIBUNGEN/ABBILDUNGEN IN PRODUKTFLYERN UND SONSTIGEN DRUCKUNTERLAGEN:


3.1 Die in unseren Produktflyern und anderen Druckunterlagen aufgeführten Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen werden sorgfältig erstellt. Sie entsprechen annähernd den Gegebenheiten oder Absichten zum Druckzeitpunkt. Wir behalten uns jedoch sowohl technische Änderungen als auch Änderungen von Abmessungen, Formen und Farben vor. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere soweit sich Änderungen aus technischem Fortschritt ergeben und sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind.

3.2 Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Verwendung unserer Produkte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen, Berechnungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Verwendung unserer Produkte ist der Käufer selbst verantwortlich.

§ 4 SONDERANFERTIGUNGEN:


4.1 Bei Aufträgen auf Sonderanfertigung bedürfen alle Angaben über Ausführung, Abmessungen, Funktion usw. ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung.

4.2 Bei Lieferungen nach Muster, Zeichnungen oder nach Angaben des Bestellers haftet dieser für jede mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie etwaiger Gesetzesverletzungen und stellt uns somit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

4.3 Stellt uns ein Kunde Muster, Werkzeuge, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, so haften wir für ihren Verlust oder Beschädigung nur dann, wenn uns der Kunde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Unsere Haftung bzw. Ersatzpflicht ist in diesen Fällen nur auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens sprich Ersatz/Reparatur der beschädigten Sache selbst beschränkt.

4.4 Stellen wir einem Vertragspartner Werkzeuge, Zeichnungen oder Muster zur Verfügung, so bleiben diese das Eigentum COM-tec und zwar auch dann, wenn sie anteilmäßig berechnet und bezahlt sind.

4.5 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu höchstens 10 % der bestellten Menge vor.

§ 5 RÜCKTRITTSVORBEHALT


Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen.


§ 6 PREISGESTALTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


6.1 Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich in Euro rein netto und wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise im Inland ab Werk, ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und der aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer (MwSt). Ins Ausland ab Werk, ausschließlich Fracht, Verpackung, unverzollt bei Abnahme der Ware in unserem Hause.

6.2 Haben wir die persönliche Lieferung / Einweisung eines unserer Produkte übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für Transport des Handwerkzeuges und des persönlichen Gepäcks, sowie Auslösungen.

6.3 Verpackung wird separat berechnet und zur Entsorgung im Rahmen der gesetzlichen Regelung zurückgenommen, wenn sie uns in angemessener Frist kostenfrei zurückgegeben wird.

6.4 Die von uns in Katalogen, Produktflyern, auf unserer Homepage und Preislisten genannten Preise gelten als unverbindliche Preisempfehlungen. Sollten sich Währungsverhältnisse, Kosten für Rohstoffe, Löhne, Energie usw. ändern, behalten wir uns in jedem Fall eine Neufestsetzung der Preise vor.

6.5 Mehrarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei seitens des Kunden geforderten kurzfristigen oder fixen Lieferterminen. Soweit möglich und ersichtlich, werden wir den Kunden über voraussichtlich wegen Mehrarbeit anfallende Kosten informieren.

6.6 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Kunden fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig.

6.7 Zahlungsbedingungen im Inland 10 Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Für Auslandsgeschäfte nach Vereinbarung z.B. per Nachnahme, Kasse gegen Dokumente, oder Akkreditiv ohne Abzug in Euro. Bei Erstgeschäften oder Bestellern deren Kreditverhältnisse uns nicht bekannt sind, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.

6.8 Wir behalten uns vor, Aufträge allein gegen Nachnahme, per Einzugsermächtigung, Vorkasse oder Lastschriftverfahren durchzuführen.

6.9 PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir unseren Kunden verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters “PayPal” erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt.

Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.

6.10 Eine Zahlung kann mit Visa oder Mastercard erfolgen. Die Abrechnung und die Zahlungsvorgänge werden nicht von uns vorgenommen, sondern von EVO Payments International GmbH, Elsa-Brändström-Straße 10-12, 50668 Köln. Mit der Wahl der Zahlungsoption Kreditkarte erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten von EVO Payments International GmbH zu Zwecken der Zahlungsabwicklung und der Verhinderung von Missbrauch erhoben, verarbeitet, gespeichert und an Ihr Kreditkartenunternehmen sowie deren verbundene Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Zur Eingabe der Kreditkartendaten und der weiteren Zahlungsinformationen verlassen Sie die Website des COM-tec e-Shop; die Eingabe erfolgt auf einer Seite der EVO Payments International GmbH. Ihre Zahlungsdaten werden uns daher nicht bekannt; wir erhalten lediglich anonymisierte Daten. Die EVO Payments International GmbH ist an die strengen Regeln des Datenschutzes selbstverständlich gebunden. Daten, die wir im Zusammenhang mit Bestellungen, für die Kreditkartenzahlung gewählt wurde, bekommen haben, speichern wir gemäß den gesetzlich vorgesehenen Speicherzeiten. Bei Kreditkartenzahlung stellen wir die Rechnung nach Warenausgangsbuchung; die Vertragserfüllung durch Versendung der Ware erfolgt unverzüglich. Bitte bewahren Sie eine Kopie der Transaktionsquittung auf.

6.11 Alle Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.

6.12 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen, sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.13 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und 40 EUR Pauschale zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, soweit der Kunde keine andere ausdrückliche Bestimmung trifft. Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Zinsen.

6.14 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde wendet Sachmängel ein. Bei der Zurückhaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.15 Die vorbehaltlose Zahlung unserer Rechnung gilt im Falle von Werkverträgen als vorbehaltlose Abnahme unserer Leistung sowie als Verzicht auf eine eventuell anfallende Vertragsstrafe.

§ 7 VERSAND / GEFAHRENÜBERGANG


7.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen nach unserem Ermessen. Die Ware wird sorgfältig überprüft und verpackt. Die Gefahr der Verzögerung der Lieferung, des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür geltenden Fristen zu melden. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen ist Sache des Bestellers.

7.2 Bei Ab-Werk Lieferungen erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden. Versicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten trägt.


§ 8 LIEFERUNGEN UND LIEFERTERMINE


8.1 Lieferfristen, die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen (Abs) genannt werden, sind auf Grund der jeweils vorliegenden Verhältnisse ermittelt, gelten aber nur als annähernd. nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit wieder. Sie gelten ab Werk. Wird vor der Auslieferung vom Besteller eine geänderte Ausführung der Kaufsache verlangt, gilt die frühere Lieferfrist als unterbrochen. Sie beginnt deshalb neu zu laufen, wenn wir den Abschluss der neuen Ausführung schriftlich mitgeteilt haben. Sie wird um eine wegen der Andersartigkeit der Ausführung notwendige weitere Lieferfrist verlängert.

8.2 Lieferfristen beginnen erst nach der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

8.3 Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Materialmangel, Maschinenausfall, Aussperrung, Pandemien, Epidemien oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsschluss eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt auch in den Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind. Ansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung aus den genannten Gründen sind ausgeschlossen.

8.4 Unsere Leistung gilt als erfüllt, wenn die Ware vertragsgemäß in unserem Werk versandbereit steht, oder wenn sie vertragsgemäß unser Werk verlässt. Bei vom Besteller zu vertretenden Lieferverzögerungen, gilt die Lieferfrist auch bei Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

8.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit Sie dem Kunden zumutbar sind.

8.6 Stückgeführte Artikel liefern wir in Verpackungseinheiten.

8.7 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, kann COM-tec, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Das Lagergeld wird auf insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass COM-tec nachweislich höhere Kosten entstanden sind. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

8.8 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, uns seine USt.-ID-Nr. anzugeben sowie die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen Angaben zu machen und die notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, werden wir die Lieferung als steuerpflichtig behandeln. Wir sind dann berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir auf Grund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunden von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.

8.9 Werden wir trotz vertraglicher Verpflichtung durch unsere Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert, haben wir ein Rücktrittsrecht. Wir werden unsere Kunden hierüber, wenn dieser Fall eintritt, unverzüglich informieren und mitteilen, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird dann unverzüglich erstattet.

§ 9 HAFTUNG


9.1 Die Haftung von COM-tec für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die COM-tec vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch COM-tec beruhen und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

9.2 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die nicht von Ziff. 9.1 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet COM-tec nicht. Ein Haftungsanspruch erlischt vollständig, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter Nacharbeiten oder Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen hat, oder von COM-tec nicht gelieferte bzw. freigegeben Teile verwendet wurden.

9.3 Unsere Haftung für den Verlust oder die Veränderung von Daten wird auf den typischen Wieder- herstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 10 ENTGEGENNAHME


Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.


§ 11 SACHMÄNGEL

11.1 Die Mängelansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Frist, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.

11.2 Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden unverzüglich schriftlich bei COM-tec anzuzeigen. Erfolgt die Meldung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Erkennbarkeit des Mangels für den Kunden gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

11.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden selbst oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung/Annahme des Produkts. COM-tec leistet für Mängel an der Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 12 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE

Rechte an Unterlagen; Konstruktions- und Programmänderungen:
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zugängig gemacht werden. Abänderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns im Hinblick auf neuere Erfahrungen und Verbesserungen vor.

§13 UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG

13.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass COM-tec die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird, eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

13.2 Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziff. 8.3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von COM-tec erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treue und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht den Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will eine Vertragspartei von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich der anderen Vertragspartei mitzuteilen.

§14 EIGENTUMSVORBEHALT


14.1 Die Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum der COM-tec.

14.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, bzw. zurückzufordern. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

14.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Verkaufsgegenstandes berechtigt solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung bei einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Verkaufsware an uns abgetreten. Sofern Wartungs-/ Inspektionsarbeiten notwendig sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten durchführen.

14.4 Verkauft der Kunde die Kaufsache im Wege eines ordentlichen Geschäftsganges weiter, tritt er bereits schon jetzt alle Forderungen an COM-tec in Höhe des Rechnungsendbetrages inkl. MWST ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsenen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung dieser Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis diese Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- bzw. Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner der COM-tec bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritter) die Abtretung mitteilt.

14.5 Die Verarbeitung und Umbildung von uns gelieferter Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB stets in unserem Auftrag, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei einer Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) zu, mit der Folge, dass dies nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist.

14.6 Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Fertigungslohn, Gemeinkosten und sonstige kalkulatorische Kostenfaktoren bleiben bei der Berechnung unseres Miteigentumsanteils außer Betracht. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf unser Verlangen zur Ermittlung unseres Miteigentumsanteils die Kalkulationen seines Wareneinsatzes offen zu legen. Unentgeltliche Verwahrung der in unserem Miteigentum stehenden Sachen für uns durch den Kunden wird schon jetzt vereinbart.

14.7 Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises sicherungshalber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Mit einer Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleichgültig ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.

14.8 Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, für den Verbleib der unseren Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren jederzeit schriftlich Auskunft zu erteilen. Er ist verpflichtet, uns andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner, der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen, uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Vertragsurkunden und Rechnungen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner auf unser jederzeitiges Verlangen hin die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde hat uns jederzeit Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, uns von jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstigen Sicherheiten, insbesondere Verpfändungen, unverzüglich zu benachrichtigen.

14.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§15 DATENSCHUTZ

Wir verarbeiten die uns durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen. Wir sind berechtigt, die erhaltenen Daten über den Kunden, sei es, dass sie von diesem selbst oder sei es, dass sie von Dritten stammen, in Sinne der aktuell geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten.

§ 16 WEITERLIEFERUNG VON WARE INS AUSLAND

Bei Weiterlieferung von Ware ins Ausland durch einen inländischen Käufer hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschafts-gesetzes der BRD, der Dual-UseVO der EU oder des US-Außenwirtschaftrechts unterliegt.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, sowie Gerichtsstand ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO ist. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
Es gilt ausschließlich das Recht der BR Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen

§18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
COM-tec GmbH

Stand Februar 2022